Neuordnung des
Spendenrechts Durch die Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zum 01. Januar 2000 können alle gemeinnützigen Turn- und Sportvereine, die bisher auf das Durchlaufspendeverfahren angewiesen waren, unmittelbare Zuwendungen entgegennehmen und entsprechende Bestätigungen (vorgeschriebener Vordruck) ausstellen! Turnvereine, die kein "e. V." sind, können
ihre Spenden an den Hessischen Turnverband e.
V. überweisen lassen. |